Aufgrund der 16. Bayerischen Infektionsschutzverordnung
gelten beim Besuch des Parks mit Pavillon
derzeit keine Auflagen.
* Jeder wird gebeten, wo immer möglich
zu anderen Personen einen Mindesabstand von 1,5 m einzuhalten
und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
* Eintrittskarten erwerben Sie direkt an der Kasse.
* Bitte verlassen Sie den Park nur durch den Ausgang.
* Ein negativer Coronatest oder Impf-bzw. Genesenennachweis (3G)
ist nicht notwendig.
* Die generelle Maskenpflicht entfällt.